AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Die Abgabe unserer Angebote und die Annahme aller Aufträge erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen unseres Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sie binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung unserer Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES
a) Aufträge an uns verpflichten uns erst verbindlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Abweichungen hiervon, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
b) Sollten zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sein, gehört die Einholung dieser zu den Aufgaben des Kunden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich anderes vereinbart. Wird nach Vertragsabschluss eine für die Ausführung notwendige behördliche Genehmigung verweigert, entbindet dieses Firma BUGXIT GmbH von sämtlichen aus dem Vertrag restierenden Verpflichtungen.
Von uns genannte Termine und Fristen für unsere Leistung / Lieferung sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verzögerungen unserer Leistung / Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die ausserhalb unserer Kontrolle liegen, wie Betriebsstörungen, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten u. ä. sind von uns auch bei verbindlicher Fristvereinbarung nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung / Lieferung entsprechend zeitversetzt zu erbringen. Nach Ablauf der ggf. Fristverlängerung ist unser Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir unsere Leistung / Lieferung nicht innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist erbracht haben
b) Sollten zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sein, gehört die Einholung dieser zu den Aufgaben des Kunden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich anderes vereinbart. Wird nach Vertragsabschluss eine für die Ausführung notwendige behördliche Genehmigung verweigert, entbindet dieses Firma BUGXIT GmbH von sämtlichen aus dem Vertrag restierenden Verpflichtungen.
Von uns genannte Termine und Fristen für unsere Leistung / Lieferung sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Verzögerungen unserer Leistung / Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die ausserhalb unserer Kontrolle liegen, wie Betriebsstörungen, Streiks, Materialbeschaffungsschwierigkeiten u. ä. sind von uns auch bei verbindlicher Fristvereinbarung nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung / Lieferung entsprechend zeitversetzt zu erbringen. Nach Ablauf der ggf. Fristverlängerung ist unser Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir unsere Leistung / Lieferung nicht innerhalb einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist erbracht haben
3. PREISE UND ZAHLUNGEN
a) Unsere angegebenen Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, sind Abweichungen bis zu 15 % zum ursprünglichen Angebotspreis zulässig.
b) Sollte sich eine Lieferung oder die Durchführung von Dienstleistungen um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist. Behalten wir uns vor, den dann gültigen Preis zu beanspruchen.
c) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Firma BUGXIT GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Unser Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderung aufrechnen, oder aufgrund einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
d) Bei (Service) – Verträgen, mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr, erhöht sich die zu zahlende Vertragsvergütung im Rahmen der Preissteigerungs- und Inflationsrate. Die Preiserhöhungen finden ausschliesslich zum 01.01. des neuen Jahres regelmäßig statt. Sie sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages und werden nicht extra angezeigt. Sollte eine Erhöhung mehr als 5 % der letzten Jahresvertragsvergütung betragen, so ist der Kunde zu einer ausserordentlichen Kündigung des Servicevertrages berechtigt.
b) Sollte sich eine Lieferung oder die Durchführung von Dienstleistungen um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist. Behalten wir uns vor, den dann gültigen Preis zu beanspruchen.
c) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Firma BUGXIT GmbH berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Unser Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderung aufrechnen, oder aufgrund einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
d) Bei (Service) – Verträgen, mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr, erhöht sich die zu zahlende Vertragsvergütung im Rahmen der Preissteigerungs- und Inflationsrate. Die Preiserhöhungen finden ausschliesslich zum 01.01. des neuen Jahres regelmäßig statt. Sie sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages und werden nicht extra angezeigt. Sollte eine Erhöhung mehr als 5 % der letzten Jahresvertragsvergütung betragen, so ist der Kunde zu einer ausserordentlichen Kündigung des Servicevertrages berechtigt.
4. DURCHFÜHRUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNG VON WAREN
a) Firma BUGXIT GmbH ist stets bemüht, die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Lieferung von Waren oder die Durchführung von Dienstleistungen einzuhalten. Sollten Verzögerungen nicht zu vermeiden sein, werden wir darauf hinweisen. Allerdings können wir, von Ausnahmen abgesehen, nur unverbindlich geschätzte Termine angeben. Sollte der vereinbarte Zeitpunkt um mehr als 4 Wochen überschritten werden, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche schliessen wir aus, falls uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Sollte die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert werden, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns das Recht vor, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
b) Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundenen Kosten für vergebliche Aufwendungen zu verlangen.c) Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden Ware, deren Beschädigung u.ä. ist bei Übergabe. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferzeitpunktes über. Im Fall des Annahmeverzuges des Kunden regelt sich der Gefahrübergang nach § 300 Abs. 2 BGB. d) Für den Fall, dass der Kunde entweder eine Hausverwaltungsgesellschaft ist, oder aber sich durch eine Hausverwaltungsgesellschaft vertreten lässt, gilt zudem folgendes: Wenn Dienstleistungen bezüglich einer Wohnanlage erbracht werden, so hat die Hausverwaltung entweder als Kunde, oder als dessen Vertreter, in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt Firma BUGXIT GmbH bzw. deren Mitarbeiter, Zutritt zu allen Wohnungen und benötigten Räumen gewährt wird.
b) Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundenen Kosten für vergebliche Aufwendungen zu verlangen.c) Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden Ware, deren Beschädigung u.ä. ist bei Übergabe. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und bei der verzögerten Abnahme zum Zeitpunkt des vereinbarten Lieferzeitpunktes über. Im Fall des Annahmeverzuges des Kunden regelt sich der Gefahrübergang nach § 300 Abs. 2 BGB. d) Für den Fall, dass der Kunde entweder eine Hausverwaltungsgesellschaft ist, oder aber sich durch eine Hausverwaltungsgesellschaft vertreten lässt, gilt zudem folgendes: Wenn Dienstleistungen bezüglich einer Wohnanlage erbracht werden, so hat die Hausverwaltung entweder als Kunde, oder als dessen Vertreter, in jedem Fall dafür Sorge zu tragen, dass zum vereinbarten Leistungszeitpunkt Firma BUGXIT GmbH bzw. deren Mitarbeiter, Zutritt zu allen Wohnungen und benötigten Räumen gewährt wird.
5. GEWÄHRLEISTUNG
- Einzelaufträge
Lässt der Auftraggeber nur Teilbereiche eines Bau- oder Gewerks behandeln, so kann keine Gewähr für die behandelten Flächen übernommen werden. - Wartungsverträge
Treten nach der Behandlung, während der Laufzeit des Wartungsvertrages, Schädlinge auf, von denen die Örtlichkeit befreit zu halten war, so erhöht sich die Anzahl der Termine laut Vertrag. - Geltung
Für Einzelaufträge und Wartungsverträge, der Auftraggeber muss festgestellte Mängel unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln innerhalb von acht Tagen – nach Durchführung der Behandlung bei der Auftragnehmerin melden. Für die Nachbehandlung haftet die Auftragnehmerin im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Auftrag. Verweigert der Auftraggeber die Durchführung der Nachbehandlung, so erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Ansprüche auf Schadensersatz aus Verzug, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Geschäftsführer oder leitenden Angestellten oder durch vorsätzliches Verhalten der nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. In diesen letzteren Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns hat der Auftraggeber unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht. - Der Anspruch auf kostenlose Nachbehandlung erlischt, sofern der Auftraggeber eine Ursache für den erneuten Befall festgestellt hat, z.B.
Nichtbeachtung der erforderlichen Sauberkeit von behandelten Räumen oder Entfernen, Verändern oder Beschädigen des Bekämpfungsmaterials, ferner bei Unterlassen, Befallsrisiken trotz entsprechendem Hinweis durch die Auftragnehmerin zu beseitigen (z.B. offene Zugmöglichkeiten im Boden oder in Wänden). - Pflanzenschutz
Für die Haltbarkeit und Überlebensfähigkeit von Pflanzen im Bereich der behandelten Flächen kann keine Gewähr übernommen werden.
6. LEISTUNGSVORBEHALT UND SCHADENERSATZ
a) Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und bei bekannt werden von Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Wird die Vorausleistung durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu.
b) Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann an die Stelle des vorgenannten Pauschalbetrages tritt.
b) Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 20 % der Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann an die Stelle des vorgenannten Pauschalbetrages tritt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
a) Zu liefernde oder im Rahmen von Dienstleistungsverträgen einzusetzende Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deshalb darf die vor erfolgter vollständiger Zahlung nicht weiterveräussert oder sicherungsübereignet werden. Wird die Ware trotz des Verbotes weiterveräussert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber dem Dritten zu.
b) Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware hat uns der Kunde sofort mitzuteilen.
b) Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware hat uns der Kunde sofort mitzuteilen.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine oder Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist sie durch eine dem Sinngehalt der Bestimmung möglichst nahe kommende zulässige Bestimmung zu ersetzen. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.